
Die BaFin bestellt bei jeder Bausparkasse einen Vertrauensmann. Vor der Bestellung ist die Bausparkasse und, soweit eine andere staatliche Aufsicht besteht, auch die für diese Aufsicht zuständige Behörde zu hören. Die Bestellung kann jederzeit widerrufen werden. Der Vertrauensmann hat darauf zu achten, dass die Bestimmungen der Allgemein...
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https://www.wirtschaftslexikon.co/i/../d/vertrauensmann-bei-bausparkassen/v
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